Schwedens Natur – das ist ein besonderes Gefühl von Freiheit. Du darfst fast überall wandern, für ein oder zwei Nächte dein Zelt aufschlagen oder im See baden. Ausgenommen sind unter anderem Privatgärten, die unmittelbare Umgebung von Wohnhäusern und landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Das Jedermannsrecht heißt auf Schwedisch allemansrätten und ermöglicht es allen, der Natur ganz nah zu kommen. Gleichzeitig verpflichtet es dazu, sorgsam mit ihr umzugehen und Rücksicht auf Tiere, Landbesitzende und Mitmenschen zu nehmen.

Die wichtigsten Fragen zum Jedermannsrecht in Schweden
Du darfst dein Zelt für ein oder zwei Nächte aufstellen. Suche dafür einen Platz, der ausreichend Abstand zu Wohnhäusern hat und nicht auf einem Feld oder einer anderen landwirtschaftlich genutzten Fläche liegt. In Naturschutzgebieten ist das Zelten meist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Wenn ihr als Gruppe unterwegs seid und mehrere Zelte aufstellt, müsst ihr den Landbesitzer vorher um Erlaubnis fragen.
Ein Lagerfeuer ist erlaubt, sofern die Bedingungen sicher sind. Informiere dich vorher, ob aktuell ein Feuerverbot gilt. Entzünde außerdem niemals ein Feuer auf nacktem Fels oder direkt daneben: Durch die Hitze kann das Gestein springen und dauerhaft beschädigt werden. Hinterlasse deinen Schlaf- und Feuerplatz wie du ihn vorgefunden hast. Deinen Müll nimmst du selbstverständlich wieder mit.
Ja, du darfst Beeren, Pilze, Blumen und andere Pflanzen sammeln, die am Boden wachsen. Gesunde Bäume darfst du jedoch weder fällen noch beschädigen.
Beachte außerdem, dass einige Pflanzenarten geschützt sind und deshalb nicht gepflückt werden dürfen.
Hunde dürfen natürlich mit in die Natur. Vom 1. März bis zum 20. August müssen sie jedoch so beaufsichtigt werden, dass sie nicht frei herumlaufen. In dieser Zeit sind Wildtiere und ihre Jungen besonders empfindlich.
Auch während des restlichen Jahres muss dein Hund jederzeit vollständig unter Kontrolle sein.
Jagd und Angeln gehören grundsätzlich nicht zum Jedermannsrecht. An den Küsten sowie in den fünf größten Seen Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren och Storsjön ist Angeln jedoch allen erlaubt. In anderen Gewässern brauchst du eine Angelkarte oder eine entsprechende Genehmigung.
Ja, das Jedermannsrecht gilt sowohl an Land als auch auf dem Wasser. Du darfst baden, segeln und dein Boot fast überall vorübergehend anlegen.
Nicht erlaubt ist dies im unmittelbaren Umfeld eines Wohnhauses oder dort, wo besondere Regeln für Naturschutzgebiete oder andere geschützte Bereiche gelten.
Nein. Das Jedermannsrecht gilt nicht für Motorfahrzeuge – und damit auch nicht für Wohnmobile oder Wohnwagen.
Ja. Achte aber darauf, empfindliche Böden und landwirtschaftlich genutzte Flächen zu meiden und keine Schäden zu verursachen.
Das Jedermannsrecht bietet dir viel Freiheit, um die Natur in und um Göteborg zu entdecken. Genieße sie – und gehe dabei rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst mit deiner Umgebung um.
Ein ausführliches Handbuch zum Jedermannsrecht in Schweden findest du hier.
